Im Todesfall
Was jetzt zu tun ist – wir begleiten Sie durch die ersten Schritte
Der Verlust eines geliebten Menschen ist ein Ausnahmezustand. Bitte wissen Sie: Es besteht kein Zeitdruck. Wir sind rund um die Uhr für Sie da und übernehmen alles Weitere.
Die wichtigsten Schritte
Nehmen Sie sich einen Moment. In den ersten Stunden müssen keine Entscheidungen überstürzt werden – Sie dürfen sich in Ruhe verabschieden. Die folgenden Schritte helfen Ihnen, sicher zu handeln. Für alles Weitere sind wir jederzeit an Ihrer Seite. Eine kompakte Checkliste zum Abhaken und Ausdrucken finden Sie hier.
Ruhe bewahren
Es besteht kein Zeitdruck. Sie können sich in Ruhe von Ihrem geliebten Menschen verabschieden, bevor die nächsten Schritte eingeleitet werden.
Arzt zur Totenbeschau rufen
Ein Arzt muss den Tod feststellen und den Totenbeschauschein ausstellen. Zu Hause: Hausarzt oder Ärztefunkdienst 141, im Notfall die Rettung 144. Bei unerwartetem oder plötzlichem Tod verständigen Sie die Polizei 133.
Phönix Bestattung anrufen – 24/7
Rufen Sie uns unter +43 660 903 0000 an. Wir beraten Sie, übernehmen die Überführung und ab hier alle weiteren Schritte – rund um die Uhr, auch nachts und an Feiertagen.
Angehörige informieren
Benachrichtigen Sie enge Angehörige und wichtige Kontaktpersonen. Prüfen Sie, ob eine Bestattungsvorsorge, ein Testament oder letzte Wünsche des Verstorbenen vorliegen.
Wichtige Telefonnummern
- Phönix Bestattung (24/7): +43 660 903 0000
- Rettung: 144
- Ärztefunkdienst Wien: 141
- Polizei: 133
- Euro-Notruf: 112
Je nachdem, wo der Todesfall eintritt
Zu Hause
Rufen Sie einen Arzt zur Totenbeschau. Der oder die Verstorbene darf zu Hause bleiben, bis wir die Überführung durchführen. Kontaktieren Sie uns – wir kümmern uns um alles Weitere und holen Ihren Angehörigen würdevoll ab.
Im Krankenhaus, Pflege- oder Seniorenheim
Das Personal verständigt den Arzt und stellt die Bescheinigung aus. Der oder die Verstorbene kann dort bis zur Überführung verbleiben. Rufen Sie uns an – wir stimmen die Überführung mit der Einrichtung ab.
Bei unerwartetem oder plötzlichem Tod
Verständigen Sie die Rettung (144) bzw. die Polizei (133). Erst nach behördlicher Freigabe kann die Überführung erfolgen. Wir übernehmen für Sie die gesamte Abstimmung mit den Behörden.
Diese Unterlagen benötigen wir
Für die Formalitäten benötigen wir – sobald verfügbar – folgende Dokumente der verstorbenen Person:
- Lichtbildausweis: Reisepass oder Personalausweis
- Geburtsurkunde
- Personenstand: verheiratet – Heiratsurkunde; geschieden – Heiratsurkunde & Scheidungsbeschluss; verwitwet – Sterbeurkunde des Ehepartners
- Staatsbürgerschaftsnachweis oder Meldezettel
- Ärztlicher Totenbeschauschein
- Falls vorhanden: Bestattungsvorsorge-Vertrag, Versicherungspolizzen, Testament, Graburkunde/Grabnutzungsrecht
Kein Grund zur Sorge, wenn nicht alle Dokumente sofort auffindbar sind – wir unterstützen Sie bei der Beschaffung. Eine ausführliche Übersicht finden Sie unter Formalitäten nach einem Todesfall.
Das übernehmen wir für Sie
Überführung rund um die Uhr
Wir holen Ihren Angehörigen würdevoll ab – zu jeder Tages- und Nachtzeit, auch im In- und Ausland.
Alle Behördenwege & Formalitäten
Sterbeurkunde, Bestattungsbewilligung, Standesamt, Friedhofsverwaltung – wir erledigen alle Formalitäten für Sie.
Beratung zur Bestattungsart
Erd-, Feuer-, See- oder Waldbestattung – wir beraten Sie einfühlsam zu allen Bestattungsarten.
Trauerfeier & Floristik
Wir gestalten eine würdevolle Trauerfeier ganz nach Ihren Wünschen – transparent und ohne versteckte Kosten.
Sie müssen jetzt nichts allein entscheiden
Rufen Sie uns an – wir hören zu, beraten Sie in Ruhe und begleiten Sie durch jeden einzelnen Schritt. Tag und Nacht, an sieben Tagen die Woche.