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Im Todesfall

Was jetzt zu tun ist – wir begleiten Sie durch die ersten Schritte

Der Verlust eines geliebten Menschen ist ein Ausnahmezustand. Bitte wissen Sie: Es besteht kein Zeitdruck. Wir sind rund um die Uhr für Sie da und übernehmen alles Weitere.

Die wichtigsten Schritte

Nehmen Sie sich einen Moment. In den ersten Stunden müssen keine Entscheidungen überstürzt werden – Sie dürfen sich in Ruhe verabschieden. Die folgenden Schritte helfen Ihnen, sicher zu handeln. Für alles Weitere sind wir jederzeit an Ihrer Seite. Eine kompakte Checkliste zum Abhaken und Ausdrucken finden Sie hier.

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Ruhe bewahren

Es besteht kein Zeitdruck. Sie können sich in Ruhe von Ihrem geliebten Menschen verabschieden, bevor die nächsten Schritte eingeleitet werden.

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Arzt zur Totenbeschau rufen

Ein Arzt muss den Tod feststellen und den Totenbeschauschein ausstellen. Zu Hause: Hausarzt oder Ärztefunkdienst 141, im Notfall die Rettung 144. Bei unerwartetem oder plötzlichem Tod verständigen Sie die Polizei 133.

3

Phönix Bestattung anrufen – 24/7

Rufen Sie uns unter +43 660 903 0000 an. Wir beraten Sie, übernehmen die Überführung und ab hier alle weiteren Schritte – rund um die Uhr, auch nachts und an Feiertagen.

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Angehörige informieren

Benachrichtigen Sie enge Angehörige und wichtige Kontaktpersonen. Prüfen Sie, ob eine Bestattungsvorsorge, ein Testament oder letzte Wünsche des Verstorbenen vorliegen.

Wichtige Telefonnummern

  • Phönix Bestattung (24/7): +43 660 903 0000
  • Rettung: 144
  • Ärztefunkdienst Wien: 141
  • Polizei: 133
  • Euro-Notruf: 112

Je nachdem, wo der Todesfall eintritt

Zu Hause

Rufen Sie einen Arzt zur Totenbeschau. Der oder die Verstorbene darf zu Hause bleiben, bis wir die Überführung durchführen. Kontaktieren Sie uns – wir kümmern uns um alles Weitere und holen Ihren Angehörigen würdevoll ab.

Im Krankenhaus, Pflege- oder Seniorenheim

Das Personal verständigt den Arzt und stellt die Bescheinigung aus. Der oder die Verstorbene kann dort bis zur Überführung verbleiben. Rufen Sie uns an – wir stimmen die Überführung mit der Einrichtung ab.

Bei unerwartetem oder plötzlichem Tod

Verständigen Sie die Rettung (144) bzw. die Polizei (133). Erst nach behördlicher Freigabe kann die Überführung erfolgen. Wir übernehmen für Sie die gesamte Abstimmung mit den Behörden.

Diese Unterlagen benötigen wir

Für die Formalitäten benötigen wir – sobald verfügbar – folgende Dokumente der verstorbenen Person:

  • Lichtbildausweis: Reisepass oder Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Personenstand: verheiratet – Heiratsurkunde; geschieden – Heiratsurkunde & Scheidungsbeschluss; verwitwet – Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Meldezettel
  • Ärztlicher Totenbeschauschein
  • Falls vorhanden: Bestattungsvorsorge-Vertrag, Versicherungspolizzen, Testament, Graburkunde/Grabnutzungsrecht

Kein Grund zur Sorge, wenn nicht alle Dokumente sofort auffindbar sind – wir unterstützen Sie bei der Beschaffung. Eine ausführliche Übersicht finden Sie unter Formalitäten nach einem Todesfall.

Das übernehmen wir für Sie

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Überführung rund um die Uhr

Wir holen Ihren Angehörigen würdevoll ab – zu jeder Tages- und Nachtzeit, auch im In- und Ausland.

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Alle Behördenwege & Formalitäten

Sterbeurkunde, Bestattungsbewilligung, Standesamt, Friedhofsverwaltung – wir erledigen alle Formalitäten für Sie.

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Beratung zur Bestattungsart

Erd-, Feuer-, See- oder Waldbestattung – wir beraten Sie einfühlsam zu allen Bestattungsarten.

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Trauerfeier & Floristik

Wir gestalten eine würdevolle Trauerfeier ganz nach Ihren Wünschen – transparent und ohne versteckte Kosten.

Sie müssen jetzt nichts allein entscheiden

Rufen Sie uns an – wir hören zu, beraten Sie in Ruhe und begleiten Sie durch jeden einzelnen Schritt. Tag und Nacht, an sieben Tagen die Woche.