Ihre Checkliste für den Todesfall
Schritt für Schritt – damit Sie in dieser Situation nichts allein tragen müssen
Bitte wissen Sie zuallererst: Es besteht kein Zeitdruck. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen. Diese Checkliste zeigt Ihnen in Ruhe, was in den nächsten Stunden zu tun ist. Alles Weitere übernehmen wir für Sie.
Wo ist der Todesfall eingetreten?
Wählen Sie die Situation aus, die auf Sie zutrifft – so finden Sie schneller die passenden Schritte.
Todesfall zu Hause
Tritt der Tod in der eigenen Wohnung ein, sind die folgenden fünf Schritte wichtig. Sie müssen dabei nichts allein entscheiden – rufen Sie uns jederzeit an, wir begleiten Sie telefonisch durch jeden Schritt.
144
1. Rettung verständigen
- Wählen Sie so rasch wie möglich die Notrufnummer 144.
- Die Notärztin oder der Notarzt stellt den Tod fest und veranlasst die Totenbeschau.
- Bleiben Sie ruhig – Sie machen nichts falsch. Die Leitstelle sagt Ihnen genau, was zu tun ist.
verändern
2. Die verstorbene Person unverändert lassen
- Belassen Sie Ihren Angehörigen bitte so, wie Sie ihn vorgefunden haben.
- Vor der Totenbeschau dürfen keine Veränderungen am Leichnam vorgenommen werden – das ist gesetzlich so vorgesehen.
- Sie dürfen selbstverständlich bei Ihrem Angehörigen bleiben und sich verabschieden.
beschau
3. Die Totenbeschau abwarten
- In Wien übernimmt der Gesundheitsdienst der Stadt Wien (Magistratsabteilung 15) die Totenbeschau – erreichbar rund um die Uhr unter +43 1 4000-87890.
- In Niederösterreich und den übrigen Bundesländern ist in der Regel die Gemeindeärztin oder der Gemeindearzt zuständig.
- Nach der Freigabe des Leichnams wird der Totenschein ausgestellt – das Formular „Anzeige des Todes“, das auch die Todesbescheinigung und den Leichentransportschein enthält.
Diese Formulare brauchen wir, damit wir die Abholung und die Überführung in eine Leichenhalle durchführen dürfen.
4. Kleidung vorbereiten
- Legen Sie bitte Kleidung für die verstorbene Person bereit – gerne ein Lieblingsstück oder festliche Kleidung.
- Nach der Totenbeschau dürfen Sie Ihren Angehörigen selbst ankleiden, wenn Sie das möchten. Für viele Menschen ist das ein wichtiger Teil des Abschieds.
- Unsere Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter helfen Ihnen dabei gerne – oder übernehmen es vollständig für Sie.
an uns
5. Phönix Bestattung anrufen
- Rufen Sie uns unter +43 660 903 0000 an – zu jeder Tages- und Nachtzeit.
- Wir holen Ihren Angehörigen würdevoll ab und übernehmen die Überführung.
- Ab hier kümmern wir uns um alle weiteren Schritte: Behördenwege, Formalitäten und die Planung der Bestattung.
Todesfall im Krankenhaus, Pflege- oder Seniorenheim
Tritt der Tod in einer Einrichtung ein, ist vieles bereits geregelt: Das Personal verständigt die zuständige Ärztin oder den zuständigen Arzt und veranlasst die notwendigen Bescheinigungen. Für Sie bedeutet das – um die ersten Formalitäten müssen Sie sich nicht kümmern.
- Sie werden verständigt: Die Einrichtung informiert Sie als nächste Angehörige.
- Abschied nehmen: In den meisten Häusern können Sie sich in Ruhe verabschieden. Fragen Sie beim Pflegepersonal nach den Möglichkeiten vor Ort.
- Verbleib bis zur Überführung: Die verstorbene Person kann in der Regel bis zur Abholung in der Einrichtung bleiben.
- Rufen Sie uns an: Wir stimmen die Überführung direkt mit dem Krankenhaus oder Heim ab – Sie müssen dort nichts weiter organisieren.
- Persönliche Gegenstände: Klären Sie mit der Einrichtung, wann Sie Kleidung und persönliche Dinge abholen können.
Ein Anruf bei uns genügt: +43 660 903 0000. Wir übernehmen von dort an die Abstimmung mit der Einrichtung.
Unerwarteter oder plötzlicher Todesfall
Ist der Tod plötzlich, unerwartet oder unter ungeklärten Umständen eingetreten – etwa bei einem Unfall oder an einem öffentlichen Ort – gelten zusätzliche Schritte.
- Rettung 144 und Polizei 133 verständigen. Bei ungeklärter Todesursache wird die Polizei immer beigezogen.
- Nichts verändern. Der Fundort und die verstorbene Person dürfen bis zur behördlichen Freigabe nicht verändert werden.
- Behördliche Freigabe abwarten. Erst danach darf die Überführung erfolgen. Wird eine Obduktion angeordnet, kann das einige Tage dauern.
- Wir übernehmen die Abstimmung. Sobald Sie uns verständigen, klären wir alles Weitere direkt mit den Behörden ab.
Auch in dieser Situation gilt: Sie müssen nichts allein regeln. Rufen Sie uns an, wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.
Diese Unterlagen benötigen wir
Haken Sie ab, was Sie bereits gefunden haben. Ihre Auswahl bleibt nur auf diesem Gerät gespeichert – Sie können die Liste also in Ruhe Schritt für Schritt durchgehen.
Kein Grund zur Sorge, wenn Ihnen etwas fehlt. Wir helfen Ihnen dabei, fehlende Dokumente zu beschaffen. Eine ausführliche Übersicht aller Behördenwege finden Sie unter Formalitäten nach einem Todesfall.
Wichtige Telefonnummern
Tippen Sie auf eine Nummer, um direkt anzurufen.
Phönix Bestattung
+43 660 903 0000
Rund um die Uhr, 7 Tage die Woche
Rettung
144
Notruf im Todesfall zu Hause
Totenbeschau Wien
+43 1 4000-87890
Gesundheitsdienst der Stadt Wien (MA 15), rund um die Uhr
Ärztefunkdienst
141
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Polizei
133
Bei unerwartetem oder plötzlichem Tod
Euro-Notruf
112
Europaweiter Notruf
Das übernehmen wir für Sie
Abholung & Überführung
Wir holen Ihren Angehörigen würdevoll ab – zu jeder Tages- und Nachtzeit, auch im In- und Ausland.
Behördenwege & Formalitäten
Sterbeurkunde, Bestattungsbewilligung, Standesamt und Friedhofsverwaltung – wir erledigen alle Formalitäten.
Beratung zur Bestattungsart
Erd-, Feuer-, See- oder Waldbestattung – wir beraten Sie einfühlsam zu allen Bestattungsarten.
Trauerfeier & Floristik
Wir gestalten eine würdevolle Trauerfeier nach Ihren Wünschen – transparent und ohne versteckte Kosten.
Sie müssen jetzt nichts allein entscheiden
Rufen Sie uns an – wir hören zu, beraten Sie in Ruhe und begleiten Sie durch jeden einzelnen Schritt. Tag und Nacht, an sieben Tagen die Woche.